Erste Schritte – Unmittelbare Maßnahmen im Trauerfall

Bei einem Sterbefall in der Wohnung benachrichtigen Sie bitte nach Möglichkeit den behandelnden Arzt, da dieser einen Behandlungsschein ausstellen muss. Sofort danach sollten Sie mit uns Verbindung aufnehmen. Wir verständigen für Sie den Amtsarzt, der allerdings frühestens drei Stunden nach Eintritt des Todes kommt und amtlich den Tod feststellt. Erst dann dürfen wir den Verstorbenen abholen. Der Amtsarzt muss auch die Zulässigkeit einer Aufbahrung im Sterbehaus feststellen.

Beratung bei Bestattung Flossmann im persönlichen und vertraulichen Gespräch

Anschließend beraten wir Sie in einem persönlichen und vertraulichen Gespräch in unserem Büro oder auf Wunsch auch bei Ihnen zu Hause und erledigen danach schnell und direkt alle mit der Bestattung verbundenen Angelegenheiten. Bitte bringen Sie die nötigen Dokumente mit – welche Dokumente benötigt werden, finden Sie hier: Erforderliche Dokumente.

Übrigens: Sie können das Bestattungsunternehmen Ihres Vertrauens völlig frei selbst wählen, unter welchen Umständen oder wo auch immer der Trauerfall eingetreten ist. Sollte der Sterbefall in einem Klinikum eingetreten sein, setzen Sie sich bitte sofort mit uns in Verbindung. Wir veranlassen dann alles Weitere für Sie.

Die beste Entscheidungshilfe: Die Beratung durch erfahrene Fachkräfte!

24 Stunden Rufbereitschaft 0512-584381

Trauerfeier und Bestattung

Der Termin für Trauerfeier und Bestattung wird von uns mit den Angehörigen und den zuständigen Behörden (Friedhofsverwaltungen, Krematorium) festgesetzt. Je nach Glaubenszugehörigkeit erfolgt das Gespräch mit dem jeweiligen Repräsentanten. Dabei werden die Einzelheiten zum Ablauf der Trauerfeier bzw. Bestattung im Sinne des Verstorbenen festgelegt.

Wir können Ihnen auch Grabredner nennen oder aber einen solchen beauftragen, falls der Verstorbene keiner Glaubensgemeinschaft angehört.

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