Startseite / Im Trauerfall / Witwen-/Witwer- oder Waisenpension
Der Pensionsanspruch ist eine Leistung, die hinterbliebenen Ehefrauen / Ehemännern / Waisen eine soziale Absicherung garantieren soll.
Der Antrag auf Witwen- bzw. Witwerpension und Waisenpension ist beim zuständigen Pensionsversicherungsträger innerhalb von 6 Monaten nach dem Tod der versicherten Person einzubringen.
Die erforderlichen Dokumente im Original dafür sind:
Als Antrag wird auch ein formloses Schreiben gewertet, das Formular muss dann nachgereicht werden.
Höhe und Anspruch für eine Pension ergeben sich aus den Versicherungszeiten sowie den persönlichen Umständen (z.B. Einkommenshöhe, Altersunterschiede, Dauer der Ehe). Eine genaue Berechnung erfolgt nur durch die zuständige Pensionsversicherungsanstalt.
Prüfen sie auch eventuelle Sterbegeldansprüche bzw. Ansprüche aus dem Bundespflegegeldgesetz bzw. dem Kriegsopfer-Versorgungsgesetz.