Wohnsitzabmeldung

Die Abmeldung beim Meldeamt erfolgt durch uns über das Standesamt direkt an die Gemeinde des Hauptwohnsitzes des Verstorbenen.

Behördenwege und sonstige Maßnahmen

Die Meldung an die zuständige Pensionsversicherungsanstalt wird seit November 2014 direkt vom Standesamt vorgenommen! Hat die Verstorbene / der Verstorbene zum Todeszeitpunkt eine Pension bezogen, sind die Hinterbliebenen grundsätzlich verpflichtet, dies beim zuständigen Pensionsversicherungsträger zu melden.

Achtung bei Auslandspensionen: Bei Bedarf beantragen wir gerne eine internationale Sterbeurkunde.

  • Rückgabe der Notfallarmbänder an die zuständige Organisation
  • Verständigung von Versicherungen (Auto-, Kranken-, sonstige Versicherung) mit einer Kopie der Sterbeurkunde
  • Finanz- und Gewerbeangelegenheiten abklären mit einer Kopie der Sterbeurkunde
  • Abbestellen der Abonnements von Zeitungen und Zeitschriften
  • Nachforschung, ob Testament vorhanden um dem letzten Willen zu entsprechen
  • Abmelden / Übernahme Gas- oder Strombezug mit einer Kopie der Sterbeurkunde
  • Abmelden / Übernahme Telefonanschluss / Handy mit einer Kopie der Sterbeurkunde
  • Kündigung oder Weiterführung von Mietverträgen mit einer Kopie der Sterbeurkunde
  • Gibt es Accounts bei Facebook oder sonstigen sozialen Netzwerken
  • Kündigung von Vereinen, Organisationen, Gewerkschaften